Für Firmen
Firmenfitness - Die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
Vorwort
Unsere Arbeitswelt fordert zunehmend mehr Leistungsbereitschaft. Dies ist nicht spezifisch auf einige Branchen reduziert, sondern drängt sich alsglobales Thema auf. Die offensichtlichen gesellschaftlichen Veränderungen, wie der zahlenmäßige Rückgang von Fach- und Arbeitskräften und längeren
Lebensarbeitszeiten haben den Fokus sehr deutlich auf das Thema der Betrieblichen Gesundheitsförderung gelenkt.
Zur Stabilisierung der Sozialsysteme und Absicherung des sozialen Status eines jeden Einzelnen (z.B. Höhe der Altersrente) sind Anpassungen und
geeignete Maßnahmen erforderlich.
Fit for Job!
Für jeden Einzelnen bedeutet dies, sich eigenverantwortlich und intensiv mit dem Erhalt seiner Leistungsfähigkeit auseinander zu setzen.Dazu gehört eine qualifizierte Beratung und die in Anspruchnahme individuell geeigneter Maßnahmen.
Zahlreiche Unternehmen erkennen immer häufiger die Vorteile der Gesundheitsförderung Ihrer Mitarbeiter.
Dies zeigt sich in sehr vielen Bereichen, z.B. der Gestaltung familienfreundlicher Arbeitszeiten, ergonomischer Arbeitsplätze und vieles mehr.
Auch für die direkte Gesundheitsförderung wird ein immer größerer Rahmen geschaffen. In den bekannten Problembereichen wie Bewegungsmangel,
einseitige Belastungen, Zeitmangel oder Stress werden Mitarbeiter unterstützt.
Zuschuss durch den Gesetzgeber
Dass sich betriebliche Gesundheitsförderung auf breiter Basis sehr positiv auswirkt zeigen nicht nur Studien (z.B. Prognos), sondern wirdauch bewusst von Mitarbeitern und Unternehmensleitung wahrgenommen.
Diesen neuen Anforderungen hat auch der Gesetzgeber Rechnung getragen und die Steuer- und Sozialversicherungsbefreiung
für definierte Gesundheitsleistungen (Leitfaden Prävention) mit einem Betrag von 500,--€ je Mitarbeiter pro Jahr festgeschrieben.
Was wird bezuschusst?
Förderfähig sind folgende Maßnahmen zur Gesundheitsförderung:
Primärprävention und BGF:
- allgemeine Reduzierung von Bewegungsmangel sowie Vorbeugung und Reduzierung spezieller, gesundheitlicher Risiken durch verhaltens- und
gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme
- allgemeine Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung sowie Vermeidung und Reduktion von Übergewicht
- Förderung individueller Kompetenzen der Belastungsverarbeitung zur Vermeidung stressbedingter Gesundheitsrisiken, z.B. Yoga-Kurs*
*Bei den Angeboten kann es sich durchaus um einen Kurs handeln, an dem ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit teilnimmt.
- Förderung des Nichtrauchens und gesundheitsgerechten Umgangs mit Alkohol/ Reduzierung des Alkoholkonsums.
Betriebliche Gesundheitsförderung:
Bei so genannten "Aktivwochen für Mitarbeiter" kann die Steuerbefreiung nur angewendet werden, wenn die Maßnahmen der Gesundheitsförderung
dem Grunde und der Höhe nach eindeutig feststehen und die Kosten vom Arbeitgeber getragen werden.
Wird eine Fremdfirma beauftragt, mit den Arbeitnehmern "gesundheitsfördernde Trainingsprogramme" durch zu führen, handelt es sich
um eine steuer- und beitragsfreie Leistung im überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Sie wird dann nicht für den privaten Bedarf
der Arbeitnehmer erbracht.
Veranstaltet der Arbeitgeber Kurse zur Rückenschulung ("FPZ-Rückenkonzept") oder lässt er am Arbeitsplatz von entsprechend
qualifizierten Personen Massagen verabreichen, bleibt der geldwerte Vorteil lohnsteuer- und abgabenfrei.
Eigenbeteiligungen der Arbeitnehmer - etwa an Kursgebühren - mindern den geldwerten Vorteil.
Unter 0941-298590 vereinbaren wir mit Ihnen gerne einen individuellen Beratungstermin.
back